Der medizinische Sachverstänfiger
Wo finde ich den medizinischen Sachverständigen?
Es existiert eine eigene Liste von Seiten der Justizbehörden bzw. auch vom Hauptverband für gerichtliche Sachverständige in der jeder eingetragene Sachverständige (zertifizierter Sachverständiger) abzurufen sind.
Folgende E-Mail Adressen:
hauptverband@gericht-sv.org
www.gerichts-sv.at
www.sv.justiz.gv.at
Wann brauche ich einen medizinischen Sachverständigen?
Grundsätzlich dann, wenn Bedingungen vorliegen die durch einen kurativen Arzt (ein Arzt der Sie behandelt) nicht mehr beurteilt werden können, da dieser sich aufgrund seiner Behandlungspflicht Ihnen gegenüber befangen erklären muss. Meistens wird ein medizinischer SV vom Gericht, von einem Rechtsanwalt oder von Versicherungsträgern bestellt.
Aktuelle Teilnahme an medizinrechtlichen Kongressen:
19.09.2015 Kurrikulum unfallchirurgisch/orthopädische Begutachtung der deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Orthopädie Kurs 6 “Arzthaftungsfragen”.
Selbstverständlich hat auch eine Privatperson das Recht einen Privatsachverständigen zu bestellen
Allerdings haben solche Privatgutachten vor Gericht nicht dieselbe Stellung eines Beweismittels wie das Gutachten eines Gerichtssachverständigen, da in diesem Fall dem Gesetz der Unabhängigkeit nicht wirklich Genüge geleistet wird.
Anlaufstellen für medizinische Sachverständige Sozialgerichte In erster Linie die Landesärztekammern oder die Bundesärztekammer, die jeweils ein eigenes Gutachterreferat unterhalten.
Im Besonderen jedoch sind fast alle zertifizierten Sachverständigen im Hauptverband für Sachverständige eingetragen und können dort auch jederzeit abgefragt werden.
Verrechnung bzw. Kosten eines Sachverständigengutachtens Grundsätzlich werden die Kosten meistens vom Auftraggeber bezahlt. Hier gibt es eigene Richtlinien.
Bestellt jemand einen Privatsachverständigen, so hat er mit Kosten zu rechnen, die in der autonomen Honorarordnung der österr. Ärztekammer geregelt und auch dort abrufbar sind.
Der Proband (der Auftraggeber) ist nicht auf sich alleine gestellt.
Der Sachverständige hat eine Verantwortung und diese Verantwortung ist im Gesetz durch eine Haftung geregelt; das bedeutet der Gutachter haftet für Qualität und Inhalt seines Gutachtens gegenüber seinem Auftraggeber im Sinne des Schadenersatzgesetzes.
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